Hessische Produkte europaweit geschützt

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Nach dem Hessischen Handkäs hat es nun auch der Hessische Apfelwein geschafft, sich das g.g.A.-Siegel der Europäischen Union zu erobern.

Henriette Nebling /

Das Kürzel steht für „geschützte geografische Angabe“ und garantiert dem Verbraucher, dass die Produkte in Hessen oder aus hessischen Rohwaren hergestellt wurden. Im Idealfall trifft beides zu. Für die höherwertige EU-Gütebezeichnung „geschütztes Ursprungszeichen“ hat es allerdings nicht gereicht. Hierzu wäre es nötig, dass die verwendeten Rohstoffe ausschließlich aus Hessen stammen und auch deren Verarbeitung allein dort erfolgt. Das würde Apfelweinkelterer allerdings verbieten, in schlechten Erntejahren Äpfel aus anderen Regionen einzukaufen, was unter Umständen die Produktion gefährden würde. Demnächst könnte übrigens auch die Frankfurter Grüne Soße ein g.g.A.-Siegel bekommen. Damit überall, wo „Frankfurt“ draufsteht, auch wirklich Frankfurt drin ist.


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