Partner
Sonderregelung für Außengastronomie:
Verlängerung bis Jahresende
Ein frühzeitiges Signal der Stadt Frankfurt soll der durch den anhaltenden Lockdown gebeutelten Gastronomie Unterstützung signalisieren: Die Sonderregelung für bereits bestehende Außengastronomie wird bis 31. Dezember verlängert.
Ab 1. März dürfen Friseurbetriebe laut der Bund-Länder-Beschlüsse wieder ihre Pforten öffnen. Für Gastronomie und Einzelhandel sieht es derzeit hingegen weiterhin düster aus: Wann diese Wirtschaftsbereiche wieder öffnen dürfen, ist noch nicht absehbar; Essen darf auch in nächster Zeit lediglich to go oder per Lieferung angeboten werden. Jetzt hat die Stadt Frankfurt jedoch ein Signal gesetzt und der Branche bereits Planungssicherheit in einem Punkt beschert: Die Ausnahmeregelungen für bereits bestehende Außengastronomie, die auch schon im Jahr 2020 galten, werden bis zum Jahresende verlängert.
Oberbürgermeister Peter Feldmann kommentierte diesen Entschluss: „Der ‚Frankfurt-Plan‘ nimmt Gestalt an. Mit der verlängerten Ausnahmeregelung für die Außengastronomie wird der erste Baustein des Maßnahmenpakets umgesetzt.“ Dies sei eine gute Nachricht für die Wirte:innen, die besonders unter dem Lockdown leiden – und für die Frankfurterinnen und Frankfurter, die sich auf einen weiteren Sommer mit Außenbewirtung freuen können, so Feldmann.
„Die Gastronomie ist infolge der Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unbestritten stark gebeutelt“, bezog auch Stadtrat Klaus Oesterling Stellung zur Entscheidung. Die gesamte Gastronomie sei ein „wichtiger Teil unseres Lebens“ und die Regelung ein Beitrag, „weil wir uns der Situation der Branche bewusst sind.“ Die Stadt Frankfurt am Main folge damit weiterhin ihrer Linie, die Betriebe zu entlasten.
Für Gastronom:innen bedeutet das konkret: Jeder Betrieb, der im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis ist, darf weiterhin die öffentlichen Verkehrsflächen großzügig nutzen, sofern straßenrechtliche Belange nicht berührt werden. Das heißt, dass Geh- und Radwege weiterhin frei bleiben müssen und die Flächen nur mit Augenmaß genutzt werden dürfen.
Wer eine Außengastronomiefläche neu beantragen möchte, kann dies online unter www.frankfurt.de/sommergaerten tun. Ansonsten sind alle geltenden Details für die Gastronomie unter www.ase-frankfurt.de abrufbar.
Oberbürgermeister Peter Feldmann kommentierte diesen Entschluss: „Der ‚Frankfurt-Plan‘ nimmt Gestalt an. Mit der verlängerten Ausnahmeregelung für die Außengastronomie wird der erste Baustein des Maßnahmenpakets umgesetzt.“ Dies sei eine gute Nachricht für die Wirte:innen, die besonders unter dem Lockdown leiden – und für die Frankfurterinnen und Frankfurter, die sich auf einen weiteren Sommer mit Außenbewirtung freuen können, so Feldmann.
„Die Gastronomie ist infolge der Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unbestritten stark gebeutelt“, bezog auch Stadtrat Klaus Oesterling Stellung zur Entscheidung. Die gesamte Gastronomie sei ein „wichtiger Teil unseres Lebens“ und die Regelung ein Beitrag, „weil wir uns der Situation der Branche bewusst sind.“ Die Stadt Frankfurt am Main folge damit weiterhin ihrer Linie, die Betriebe zu entlasten.
Für Gastronom:innen bedeutet das konkret: Jeder Betrieb, der im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis ist, darf weiterhin die öffentlichen Verkehrsflächen großzügig nutzen, sofern straßenrechtliche Belange nicht berührt werden. Das heißt, dass Geh- und Radwege weiterhin frei bleiben müssen und die Flächen nur mit Augenmaß genutzt werden dürfen.
Wer eine Außengastronomiefläche neu beantragen möchte, kann dies online unter www.frankfurt.de/sommergaerten tun. Ansonsten sind alle geltenden Details für die Gastronomie unter www.ase-frankfurt.de abrufbar.
16. Februar 2021, 12.04 Uhr
Margaux Adam