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Fallobst – ein gefundenes Fressen

Es ist Spätsommer, Zeit des Überflusses an Bäumen und Sträuchern. Die Bauern aus der Region bieten saisonales Obst in ihren Hofläden und Marktständen zu Schnäppchenpreis an, und bei einem kleinen Streifzug über die Feldwege findet sich so manche Leckerei am Wegesrand. Doch kann man das Fallobst wirklich ohne gesundheitliche Bedenken genießen? Und ist es überhaupt erlaubt, Früchte von fremden Wiesen aufzusammeln?


Süß, saftig und voller Vitamine: Was jetzt frisch vom Baum auf den Tisch kommt oder auch direkt in den Mund wandert, ist gesund und schmackhaft. Paradiesische Zustände herrschen bei all jenen, die einen eigenen Garten mit Obstbäumen haben. Doch oftmals sind fremde Früchte die verlockendsten von allen. Dabei sollte man nicht glauben, was vom Baum gefallen sei, wäre automatisch Allgemeingut. Laut BGB, § 911 gehört Fallobst demjenigen, dem auch das Grundstück gehört, auf das es fällt. Wer sich trotzdem bedient, macht sich des Diebstahls schuldig und kann tatsächlich vor Gericht landen. Selbst wenn es den Anschein hat, als wäre der Besitzer an seinen Früchten nicht interessiert. Beste Lösung: Einfach vorher beim Bauern um Erlaubnis fragen. Oftmals sind Landwirte froh, wenn jemand sich der übrig gebliebenen Früchte annimmt.


Und was ist mit den Bäumen in Nachbars Garten, deren Zweige ihre Früchte über den Gartenzaun fallen lassen? Solange das Obst am Ast hängt, gehört es dem, auf dessen Grundstück der Obstbaum steht. Fallen sie aber herunter und landen auf einem anderen Grundstück, so darf sich dessen Besitzer nach Lust und Laune bedienen. Achtung: Schütteln und Rütteln ist nicht gestattet!


Wem es gelungen ist, sich eine Portion Obst zu ergattern, der sollte vor Verzehr allerdings einige Hygiene-Regeln beachten: Zwar ist bisher nicht eindeutig nachgewiesen, ob sich Menschen durch zu Boden gefallene Früchte tatsächlich mit dem gefährlichen Fuchsbandwurm infizieren können, noch dazu ist das Risiko relativ gering: Man schätzt in Deutschland auf etwa 25 neue Fälle pro Jahr. Trotzdem sollten aufgesammelte Früchte und Beeren vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden. Wer absolut sicher gehen will, verzehrt das Obst nicht roh, sondern kocht daraus Konfitüre, Kompott oder ähnliche Speisen, denn durch starkes Erhitzen werden die Erreger unschädlich.


 

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